Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Rechtsgrundlage

Alle Behandlungen erfolgen auf der Grundlage des Behandlungsvertrages unter Einschluß der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Praxis.

2. Zustandekommen eines Behandlungsvertrages

Ein Behandlungsvertrag kann schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden.
Mit gesetzlich Krankenversicherten gilt ein Behandlungsvertrag spätestens mit der Abgabe der ärztlichen Heilmittelverordnung in der Praxis und der Vereinbarung des ersten Behandlungstermins als zustande gekommen.
Der Behandlungsvertrag mit privat Krankenversicherten (einschließlich Beihilfeberechtigten) und Selbstzahlern wird schriftlich abgeschlossen, gilt jedoch spätestens mit der Bestätigung des ersten Behandlungstermins per Schrift- oder Textform (z.B. per e-mail) als abgeschlossen.

3. Leistungen

Behandlungsleistungen werden auf Grundlage einer ärztlichen Heilmittelverordnung erbracht. Legt der Patient keine ärztliche Heilmittelverordnung vor, werden alle Behandlungsleistungen als Selbstzahlerleistungen erbracht.

4. Preise

Die Preise der Behandlungsleistungen für gesetzlich Versicherte werden durch Tarifverträge, die durch die Krankenkassen und die Berufsverbände verhandelt werden, vorgegeben.
Die Preise der Behandlungsleistungen für privat Versicherte (einschließlich Beihilfeberechtigter) und für Selbstzahler richten sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Preisliste der Praxis.

5. Termine

Um für alle Patienten unnötige Wartezeiten zu vermeiden, werden individuelle, ausschließlich für einen Patienten reservierte Termine vereinbart. Im Falle unverhersehbarer Verzögerungen bei vorhergehenden Behandlungen sind geringe Wartezeiten jedoch nicht immer vermeidbar.

Terminabsagen-/änderungen: Eine Absage von Terminen durch Patienten sollte nur in dringenden Fällen und rechtzeitig erfolgen. Ein Behandlungstermin gilt als rechtzeitig abgesagt, wenn die Absage im Rahmen der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 7:00 bis 19:00 Uhr) spätestens 24 Stunden vor der Behandlung persönlich, per e-mail (kontakt@physiotherapie-kluge.com), per Fax (0351/440 1681), telefonisch oder als Sprachnachricht auf dem Anrufbeantworter (0351/459 5554) erfolgt. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine (egal aus welchem Grund) müssen wir dem Patienten leider vollständig privat in Rechnung stellen. Dem Patienten steht in diesem Fall jedoch der Nachweis frei, daß der Praxis beispielsweise durch anderweitige Terminvergabe ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
Vorstehendes gilt entsprechend für vereinbarte Termine zur Einlösung von Gutscheinen, anderenfalls verfällt der Termin ohne Ersatzanspruch.
Bei der vereinbarten Teilnahme an Kursen müssen Abmeldungen vom gesamten Kurs persönlich, per e-mail an kontakt@physiotherapie-kluge.com, per Fax, telefonisch oder als Sprachnachricht auf dem Anrufbeantworter bis spätestens 7 Tage vor Beginn des Kurses erfolgen. Bei verspäteter Abmeldung oder Nichtteilnahme am Kurs ohne rechtzeitige Abmeldung ist die gesamte Kursgebühr zu zahlen. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Kursterminen erfolgt keine anteilige Erstattung der Kursgebühr.

Terminabsagen oder -änderungen durch die Praxis sind aus wichtigem Grund, z.B. Erkrankung des Therapeuten, zu jeder Zeit möglich. Der Patient hat in diesen Fällen einen Anspruch auf Vereinbarung eines schnellstmöglichen neuen Termins.

6. Verspätung

Bei Verspätungen des Patienten verkürzt sich die Behandlungszeit entsprechend. Verbleibt weniger als die Hälfte der Behandlungszeit gilt der Behandlungstermin als ausgefallen, der dem Patienten vollständig privat in Rechnung gestellt werden kann. Dem Patienten steht in diesem Fall jedoch der Nachweis frei, daß der Praxis beispielsweise durch anderweitige Terminvergabe ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

7. Zahlungen

Gesetzlich Krankenversicherte: Gesetzlich Krankenversicherte sind verpflichtet, je ärztliche Verordnung 10 € sowie 10 % des Rezeptwertes selbst zu tragen. Diese Zahlung ist zum Beginn der Behandlung zu entrichten. Zuzahlungsbefreite Patienten müssen den Nachweis über ihre Befreiung zum Beginn der Behandlung vorlegen.

Privat Krankenversicherte (einschließlich Beihilfeberechtigte) und Selbstzahler: Die Zahlung der Behandlungskosten ist unabhängig von der Höhe einer möglichen Versicherungsleistung und hat in voller Höhe nach Rechnungslegung mit einem Zahlungsziel von einer Woche zu erfolgen.
Gutscheine werden nur gegen Vorkasse ausgehändigt.

Kurse: Entgelte für Kursteilnahmen sind spätestens zu Beginn des Kurses in voller Höhe zu bezahlen. Erfolgt die Kursteilnahme auf Basis eines AOK-Gutscheines oder eines ähnlichen Gutscheines einer anderen gesetzlichen Krankenkasse und nimmt der Patient an weniger als 80 % der Kurstermine teil, verliert der Gutschein seinen Wert. In diesem Fall ist die gesamte Kursgebühr durch den Patienten in voller Höhe nach Rechnungslegung mit einem Zahlungsziel von einer Woche zu zahlen.

8. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist die Praxis berechtigt, Verzugszinsen und –schäden, insbesondere Mahnkosten, geltend zu machen. Die Praxis ist berechtigt, die Kosten jeder Mahnung mit 5 € zu berechnen.

9. Haftungsausschluss

Die Praxis haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Praxis oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der Praxis oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.

Die Praxis haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Die Praxis haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet die Praxis im Übrigen nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.